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Angeblicher Rotlicht-Verstoß

Irene S.
23.03.2020
Eine falsch eingestellte Verkehrsampel löste einen vorzeitigen Rotlicht-Blitzer aus. Ohne einen möglichen Bußgeldbescheid abzuwarten, wandte ich mich an SOS Verkehrsrecht. Bereits am nächsten Tag rief mich ein Rechtsanwalt der Kanzlei an und beriet mich sehr kompetent in dieser für mich äußerst belastenden Situation.
Anschließend richtete ich ein Beschwerdeschreiben an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt, was offenbar dazu führte, dass ich keinen Bußgeldbescheid erhielt. Ich erhielt ein Schreiben, dass auf Grund der Messungen kein Rotlichtverstoß vorlag, das technische Problem aber beseitigt wäre.
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