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Anfrage zu Verkehrverstoß

Christine
18.07.2019
Das Ordnungsamt der Stadt hat eine Anfrage per Post an mich gesendet.
Eine Woche habe ich Zeit, mich dazu zu äußern.
In dem Schreiben standen sie Kontaktdaten des Verfassers, die Paragrafen mit Bezeichnung der amtlichen Werke, ein sehr schlechtes Foto und auf der Rückseite die von mir auszufüllende Tabelle mit Angaben zur Person, dem Fahrzeugführer usw..
Im Internet wollte ich herausfinden, wofür man den Fahrer anzeigen will.
Dabei stieß ich auf Ihre Seite. Man kommt fast automatisch darauf.
Nachdem ich alle auf der Seite abgefragten Daten eingegeben hatte und aus Zeitgründen nicht sofort in meine Mails geschaut, bekam ich einen Anruf von einem Mitarbeiter Ihrer Firma.
Er hat mich sehr sachkundig über die mir gegebenen Pflichten und Rechte aufgeklärt. Es blieben keine Fragen offen.

Ich bedanke mich für diese ausführliche und kostenlose Erstberatung und kann Sie nur weiter empfehlen
.
Auf Grund der zu erwartenden Sanktionen werde ich diesen Fall jedoch eigenständig bearbeiten.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Tätigkeit!
Mit freundlicher Empfehlung
Bärbel Richter
SOS Verkehrsrecht
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