Abstandsvergehen
Mir wird ein Abstandsverstoß vorgeworfen. Statt 70 m Abstand betrug mein Abstand laut Anhörungsbogen 37 m bei einer Geschwindigkeit von 168 Km/h, d.h. 5/10 des halben Tachowertes.
Professionelle und allumfassende Beratung. Bin sehr zufrieden.
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SOS Verkehrsrecht