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Fall-Nr. RV22.0719-160888

Boris aus Hagen
06.10.2022
Ich kann hier nur meine überaus große Zufriedenheit über die Zusammenarbeit mit der Kanzlei-SOS-Verkehrsrecht zum Ausdruck bringen. Der zu Grunde liegende Tempoverstoß vom 02.07.22 konnte von der Behörde in Münster nicht fristgerecht zu einem Bußgeld und anderen Maßnahmen geführt werden, da die dreimonatige Verjährung durch die Mitarbeiter/innen der Kanzlei entsprechend verzögert werden konnte.
Unterm Strich ist diese Kanzlei und deren Team immer wieder zu empfehlen.
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