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außergerichtlicher Vergleich

Anke
24.09.2023
Im August‘22 habe ich mich durchgerungen und an die Kanzlei zwecks Schuldenberatung gewand. Schnelles und informatives Erstgespräch folgte. Ich war erstmal erleichtert. Es hört sich alles sehr gut an. Zahlungen an die Kanzlei begonnen, nach 6 Monaten hatte ich die Mandatsgebühren entrichtet, aber von meinen Gläubigern noch nichts gehört, wurde nervös. War das alles richtig so? Zweifel kamen in mir hoch. Aber es hieß, man muss Geduld haben. O.k. Ich versuchte mich zu gedulden. Dann hat der erste Gläubige dem Vergleich zugestimmt und ich dort mit den Zahlungen begonnen. Vom 2. Gläubiger war nichts zu hören. Der Teilerfolg stimmte mich dennoch positiv. Aber es verging wieder viel Zeit. Mahnbescheid kam, noch weitern 6 Monaten der Vollstreckungsbescheid und ich bekam kalte Fuße, mir war schlecht und und und.
Alles der Kanzlei geschickt. Für den 1. Gläubiger hatte ich ja bereits 7 Raten bezahlt. War alles umsonst? Die Gedanken spielen Karussell. Wann steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür?
Der zweite Gläubiger wurde nochmals von der Kanzlei angeschrieben. Ich hatte die Hoffnung schon verloren, aber nach 4 Wochen endlich der Erlösende Bescheid. Der Gläubige lässt sich auch auf den Vergleich ein.
Auch wenn es über 1 Jahr gedauert hat, jetzt habe ich den außergerichtlichen Vergleich, dank der Kanzlei Ruff erwirken können und ein neues Leben kann beginnen.
Geduld, Geduld, Geduld, dass braucht man.
Vielen Dank an die Kanzlei Ruff
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