Bewertung zu der Beantwortung einer Anfrage bzgl. Unterhalt für Kind
Am Sonntag Frage über Internet gestellt, am Montag schon Antwort erhalten. Diese war sehr aussagekräftig und leicht verständlich. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit meiner Ex-Frau würde ich RA Roland Sperling mit gutem Gewissen beauftragen.
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