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Verletzung der gesetzlichen Vorschriften - keine Endabrechnung über Monate

E. C.
21.12.2022
Laut Gesetzgebung (§ 40 Abs. 4 EnWG) ist festgelegt, dass nach Ende eines Abrechnungszeitraumes innerhalb von 6 Wochen eine Abrechnung erfolgen muss.
Ich warte seit 14 (!) Wochen auf meine Endabrechnung und habe den "Kundendienst" von Lichtblick diesbzgl. bereits 4mal schriftlich kontaktiert. Ich wurde nur vertröstet, mit Ausreden abgespeist oder es kam gar keine Antwort. Die lapidare, respektlose Kommunikation setzt dem ganzen noch die Krone auf ("Toll, dass du dich meldest. Bitte entschuldige, dass wir erst jetzt dazu gekommen sind, dir zu antworten. Wir befinden uns aktuell in einer Systemumstellung, die zu verschiedenen Einschränkungen führt. Daher ist die Erstellung deiner Abrechnung derzeit nicht sofort möglich, bitte entschuldige die Verzögerung. Selbstverständlich arbeiten wir bereits mit Hochdruck an einer Lösung..." Seit über 3 Monaten geht das so.

Never ever again.
Antwort von LichtBlick SE auf diese Bewertung.

Hallo Esther,
vielen Dank für deine Bewertung. Du hast natürlich vollkommen Recht mit deiner Bewertung. Wir entschuldigen uns bei dir. Aktuell treffen jedoch viele verschiedene Faktoren aufeinander. Neue Systeme und ein extrem hohes Aufkommen an Anrufen und E-Mails stellen uns vor große Herausforderungen.

Wir haben deine Abrechnung nun erstellt. Du findest diese in deinem Kundenportal.

Klimafreundliche Grüße sendet dir
Diana vom LichtBlick-Team

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