Strompreisbremse, oder der gelungene Betrug an Heizstromkunden
Als die Information über die Strompreisbremse kam freute ich mich zunächst, weil Lichtblick mir einen monatlichen Entlastungsbetrag von 17,91€ bzw. 214,95€ im Jahr bzw. 2,74% ausgerechnet hatte.
Aber ein Blödel der sowas glaubt und nicht selbst nachrechnet:
Gefunden bei: https://www.check24.de/strom-gas/ratgeber/strompreisbremse/
Greift die Strompreisbremse auch für Tarife mit Zweitarifzählern?
Für die Strompreisbremse wird bei Tarifen mit Hochtarif- und Niedertarifpreisen ein gewichteter, durchschnittlicher Arbeitspreis ermittelt. In unserer Schätzung wird eine Gewichtung von 16 Stunden mit Hochtarif (HT) und 8 Stunden mit Niedertarif (NT) pro Tag angenommen. Die tatsächliche Verteilung der HT-/ NT-Zeiten kann je nach Netzbetreiber variieren. Liegt der durchschnittliche Arbeitspreis über 40 ct/ kWh, wird die Strompreisbremse entsprechend berücksichtigt.
Beispiel:
a) Ihr Nachttarif gilt von 22 bis 6 Uhr und kostet 30 ct/ kWh, der Tagtarif gilt von 6 bis 22 Uhr und kostet 60 ct/ kWh. Der Durchschnittspreis beträgt 50 ct/ kWh (=[8/24] x 30 ct/ kWh + [16/24] x 60 ct/ kWh) = Die Strompreisbremse greift.
b) Ihr Nachttarif gilt von 22 bis 6 Uhr und kostet 23 ct/ kWh, der Tagtarif gilt von 6 bis 22 Uhr und kostet 45 ct/ kWh. Der Durchschnittspreis beträgt 37,67 ct/ kWh. = Die Strompreisbremse greift nicht.
Soweit so schlecht:
Denn bei genauer Betrachtung der Berechnung kamen mir die Tränen.
Rechenbeispiel in meinem Fall :
NT 8/24*0,3778 0,13 €
HT 16/24*0,4345 0,29 €
Durchschnittlicher Arbeitspreis 0,42 €
Rechnen wir weiter:
"Berechnung nach Vertrag €"
kW/h Preis n.Vertrag Kosten n. Vertrag €"
Verbrauch HT : 898 0,43 € 390,27 €
Verbrauch NT: 16452 0,38 € 6.217,21 €
Summe Kosten: 6.607,48 €
"Berechnung nach Strompreisbremse €"
kW/h "Preis nach Bremse Kosten nach Bremse €
Vertrag "
Verbrauch HT : 898 0,40 € 359,20 €
Verbrauch NT: 16452 0,40 € 6.580,80 €
Summe Kosten: 6.940,00 €
Berechnung Mehrbelastung; 6.940,00 €- 6.607,48 € = 332,52 €
Hiermit erkläre ich, dass ich auf den Vorteil der Strompreisbremse verzichten will.
Nach meiner Meinung dürfen die Arbeitspreise nicht zeitlich bewertet werden, sondern der NT hätte nicht einfließen dürfen sondern nur der HT. Aber es wird sich schon jemand was dabei gedacht haben wie man Heizstromkunden noch mehr Geld aus der Tasche ziehen kann.
Ich hoffe, dass dieses Beispiel noch mehr Heizstromkunden sehen und den Vorteil aus der Strompreisbremse nachrechnen
Vielen Dank lieb Ampelregierung, dass ihr uns wieder einmal Beschißen habt.
Die nächste Wahl kommt........
Vielen Dank ihr erleuchteten bei Lichtblick, dass ihr sowas ungeprüft an die Kunden so weitergebt.
Solltet ihr Lichtblicker einen anderen Weg zur richtigen Berechnung haben erklärt es mir, denn so ist das keine Strompreisbremse.
Aber dafür bekommt ihr keinen Orden!!!
Viele Grüße E.Sadel
Aber ein Blödel der sowas glaubt und nicht selbst nachrechnet:
Gefunden bei: https://www.check24.de/strom-gas/ratgeber/strompreisbremse/
Greift die Strompreisbremse auch für Tarife mit Zweitarifzählern?
Für die Strompreisbremse wird bei Tarifen mit Hochtarif- und Niedertarifpreisen ein gewichteter, durchschnittlicher Arbeitspreis ermittelt. In unserer Schätzung wird eine Gewichtung von 16 Stunden mit Hochtarif (HT) und 8 Stunden mit Niedertarif (NT) pro Tag angenommen. Die tatsächliche Verteilung der HT-/ NT-Zeiten kann je nach Netzbetreiber variieren. Liegt der durchschnittliche Arbeitspreis über 40 ct/ kWh, wird die Strompreisbremse entsprechend berücksichtigt.
Beispiel:
a) Ihr Nachttarif gilt von 22 bis 6 Uhr und kostet 30 ct/ kWh, der Tagtarif gilt von 6 bis 22 Uhr und kostet 60 ct/ kWh. Der Durchschnittspreis beträgt 50 ct/ kWh (=[8/24] x 30 ct/ kWh + [16/24] x 60 ct/ kWh) = Die Strompreisbremse greift.
b) Ihr Nachttarif gilt von 22 bis 6 Uhr und kostet 23 ct/ kWh, der Tagtarif gilt von 6 bis 22 Uhr und kostet 45 ct/ kWh. Der Durchschnittspreis beträgt 37,67 ct/ kWh. = Die Strompreisbremse greift nicht.
Soweit so schlecht:
Denn bei genauer Betrachtung der Berechnung kamen mir die Tränen.
Rechenbeispiel in meinem Fall :
NT 8/24*0,3778 0,13 €
HT 16/24*0,4345 0,29 €
Durchschnittlicher Arbeitspreis 0,42 €
Rechnen wir weiter:
"Berechnung nach Vertrag €"
kW/h Preis n.Vertrag Kosten n. Vertrag €"
Verbrauch HT : 898 0,43 € 390,27 €
Verbrauch NT: 16452 0,38 € 6.217,21 €
Summe Kosten: 6.607,48 €
"Berechnung nach Strompreisbremse €"
kW/h "Preis nach Bremse Kosten nach Bremse €
Vertrag "
Verbrauch HT : 898 0,40 € 359,20 €
Verbrauch NT: 16452 0,40 € 6.580,80 €
Summe Kosten: 6.940,00 €
Berechnung Mehrbelastung; 6.940,00 €- 6.607,48 € = 332,52 €
Hiermit erkläre ich, dass ich auf den Vorteil der Strompreisbremse verzichten will.
Nach meiner Meinung dürfen die Arbeitspreise nicht zeitlich bewertet werden, sondern der NT hätte nicht einfließen dürfen sondern nur der HT. Aber es wird sich schon jemand was dabei gedacht haben wie man Heizstromkunden noch mehr Geld aus der Tasche ziehen kann.
Ich hoffe, dass dieses Beispiel noch mehr Heizstromkunden sehen und den Vorteil aus der Strompreisbremse nachrechnen
Vielen Dank lieb Ampelregierung, dass ihr uns wieder einmal Beschißen habt.
Die nächste Wahl kommt........
Vielen Dank ihr erleuchteten bei Lichtblick, dass ihr sowas ungeprüft an die Kunden so weitergebt.
Solltet ihr Lichtblicker einen anderen Weg zur richtigen Berechnung haben erklärt es mir, denn so ist das keine Strompreisbremse.
Aber dafür bekommt ihr keinen Orden!!!
Viele Grüße E.Sadel
LichtBlick SE
Hallo E.Sadel,
vielen Dank für deine Bewertung. Wir haben dir in einem gesonderten Schreiben, erläutert wie die Strompreisbremsen funktionieren.
Bitte habe Verständnis, dass wir als Versorger uns an die Vorgaben der Bundesregierung halten werden und müssen.
Klimafreundlich Grüße sendet dir Diana vom Lichtblick Social Media Team