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Abrechnung für 2022

E. Haardt
18.02.2023
Ich kann Lichtblick ebenso wenig weiterempfehlen wie viele hier.
Durch die massive Preiserhöhung habe ich zum 31.12.2022 gekündigt, eine Schlussabrechnung habe ich bis heute nicht erhalten.
Das Entschuldigen durch hohe Auslastung, was man hier mehrfach liest, ist einerseits zwar gut und schön, aber es besteht für den Anbieter eine gesetzliche Pflicht, spätestens 6 Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraumes bzw. nach Belieferung eine Rechnung zu erstellen - zu spät ausgezahltes Guthaben ist dann zu verzinsen. Für alle Verträge, die zum 31.12.2022 beendet wurden, heißt das: diese Frist endete zum 11.02.2022.
Antwort von LichtBlick SE auf diese Bewertung.

Hallo E. Haardt,
dass du verärgert bist, tut uns aufrichtig leid. Entschuldige! Wir haben derzeit viele Anrufe und E-Mail-Anfragen und sind bereits dabei, uns dafür besser aufzustellen.

Derzeit befinden wir uns leider in einer Systemumstellung, die zu verschiedenen Einschränkungen führt. Daher können wir derzeit auch keine Abrechnung für dich erstellen. Ich bitte dich um Entschuldigung und hoffe auf deine Geduld.

Selbstverständlich arbeiten wir bereits mit Hochdruck an einer Lösung, so dass du bald wieder den gewohnten Service von uns erwarten darfst und natürlich auch deine Abrechnung erhältst.

Klimafreundliche Grüße
Lina vom LichtBlick Team

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