Bodenschutzmatte Neo für Hartböden | Vinyl | Transparent
Ich habe im März 2020 eine Bodenschutzmatte Neo für Hartböden | Vinyl | Transparent bei Floordirekt gekauft. Die Bodenmatte wurde aufgerollt angeliefert, sollte sich aber gemäß Homepage-Informationen plan an den Untergrund anlegen (Zitat: "Dank ihrer hochflexiblen Materialeigenschaften schmiegen sich die Bodenmatten nach einer kurzen Glättungsphase plan an den Untergrund."). Darüber hinaus haben die auf der Homepage abgebildeten Bodenmatten dieses Typs abgerundete Ecken, auch wenn es kein Standardmaß ist.
Leider entspricht der mir angelieferte Artikel nicht den Beschreibungen und Abbildungen! Die Bodenmatte hat weder abgerundete Ecken noch legt sie sich trotz verschiedener Abhilfeversuche plan auf den Boden (jeweils für mehrere Tage: umgekehrt aufgerollt; hochgebogene Kante mit Gewichten beschwert; hochgebogene Kante entgegen der Aufbiegung eingeschlagen; umgekehrt mit der Unterseite nach oben gelegt). Es bleiben nach wie vor die hochgebogenen Kanten, die leider auch eine Stolpergefahr darstellen.
Ich habe dann alle bisherigen Maßnahmen beschrieben und an den Floordirekt-Service geschrieben und um Hilfe gebeten, was ich ggf. noch versuchen kann, um die Matte plan auf den Boden zu bekommen. Die Antwort war, dass der Untergrund der Matte nicht bekannt sei, eine geringfügig hochgebogene Kante kein Reklamationsgrund ist und sich die Matten geringfügig wölben können, wenn man sie mittig belastet. Von einer Reklamation war von meiner Seite gar keine Rede. Ich wollte lediglich wissen, ob es noch eine weitere Möglichkeit gibt, die Matte plan auf den Boden zu bekommen.
Ich habe daraufhin noch einen weiteren Versuch gestartet, über die Serviceadresse Hilfe zu bekommen, indem ich Bilder der hochgebogenen Kante und den auf Estrich, eben verlegten Vinyllaminatboden mit der Nutzungssituation der Bodenmatte an die Mail angehängt habe. Weiterhin habe ich angemerkt, dass das Hochwölben einer solch dünnen Bodenmatte durch einen mittig auf der Matte verwendeten Bürodrehstuhl wohl nicht möglich sei ... und im Übrigen auch den Verwendungszweck ad Absurdum führen würde!
Die Antwort darauf war ebenso wenig vertrauenerweckend wie die erste Antwort. Eine hochgewölbte Kante sei kein Reklamationsgrund und ich solle die Matte in entgegengesetzter Richtung rollen. Meine erste Mail war demnach anscheinend bei der zweiten Sachbearbeiterin nicht bekannt.
Fazit: Es war ein Versuch mit Floordirekt, aber sicher mein Letzter!
Leider entspricht der mir angelieferte Artikel nicht den Beschreibungen und Abbildungen! Die Bodenmatte hat weder abgerundete Ecken noch legt sie sich trotz verschiedener Abhilfeversuche plan auf den Boden (jeweils für mehrere Tage: umgekehrt aufgerollt; hochgebogene Kante mit Gewichten beschwert; hochgebogene Kante entgegen der Aufbiegung eingeschlagen; umgekehrt mit der Unterseite nach oben gelegt). Es bleiben nach wie vor die hochgebogenen Kanten, die leider auch eine Stolpergefahr darstellen.
Ich habe dann alle bisherigen Maßnahmen beschrieben und an den Floordirekt-Service geschrieben und um Hilfe gebeten, was ich ggf. noch versuchen kann, um die Matte plan auf den Boden zu bekommen. Die Antwort war, dass der Untergrund der Matte nicht bekannt sei, eine geringfügig hochgebogene Kante kein Reklamationsgrund ist und sich die Matten geringfügig wölben können, wenn man sie mittig belastet. Von einer Reklamation war von meiner Seite gar keine Rede. Ich wollte lediglich wissen, ob es noch eine weitere Möglichkeit gibt, die Matte plan auf den Boden zu bekommen.
Ich habe daraufhin noch einen weiteren Versuch gestartet, über die Serviceadresse Hilfe zu bekommen, indem ich Bilder der hochgebogenen Kante und den auf Estrich, eben verlegten Vinyllaminatboden mit der Nutzungssituation der Bodenmatte an die Mail angehängt habe. Weiterhin habe ich angemerkt, dass das Hochwölben einer solch dünnen Bodenmatte durch einen mittig auf der Matte verwendeten Bürodrehstuhl wohl nicht möglich sei ... und im Übrigen auch den Verwendungszweck ad Absurdum führen würde!
Die Antwort darauf war ebenso wenig vertrauenerweckend wie die erste Antwort. Eine hochgewölbte Kante sei kein Reklamationsgrund und ich solle die Matte in entgegengesetzter Richtung rollen. Meine erste Mail war demnach anscheinend bei der zweiten Sachbearbeiterin nicht bekannt.
Fazit: Es war ein Versuch mit Floordirekt, aber sicher mein Letzter!
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