Widerspruch Pflegegrad 1 - unbedingt notwendige Verständnis-Hilfe
Ohne die detaillierten Beschreibungen in diesem Pflegetagebuch könnte ich den Widerspruch zum Pflegegrad 1 nicht ausreichend begründen. Ich bin froh, dass ich es endlich ausgedruckt habe. Dazu meine einzige Kritik:
- zu großer Umfang, wenn man nur die Erläuterungen braucht, ohne tägliche Aufzeichnungen machen zu wollen (ich weiß, das ist eigentlicher Sinn des "Tage-Buches"...)
- Ich habe das Pflegetagebuch im Dienst ausgedruckt wegen des großen Umfangs (mein privater Drücker würde hier streiken; Privatkopien kann ich beim Arbeitgeber zum Glück machen und bezahlen).
Meine Meinung zu den neuen Richtlinien 2017, den vielen Fragen, 6 Module:
Ich habe auch mit Erläuterungen Schwierigkeiten, wie man die Abstufungen richtig angibt im Fall von ALZHEIMER (erhebliche Demenz). Ich erlebe meine Mutter höchst unterschiedlich (wie 3 verschiedene Mütter in einer Person):
Was ist jeweils der Unterschied: "überwiegend selbständig" oder "überwiegend unselbständig", wenn das Verhalten nach Tagesform, Tageszeiten und Situationen sehr unterschiedlich ist. Ich wäre völlig überfordert, ein Tagebuch zum Verhalten meiner Mutter zu führen, mein 76-jähriger Vater erst recht.
HINWEIS für Betroffene bei Demenz: SELBSTEINSCHÄTZUNGS-BOGEN der AlzheimerGesellschaft im Internet jetzt erst entdeckt (Stand: Dezember 2017).
Jeder müsste meiner Ansicht nach die Informationen wie im PFLEGETAGEBUCH vorab bei Mitteilung des Termins der MDK-Begutachtung bekommen, damit man sich richtig vorbereiten kann.
Die MDK-Gutachterin kam bei uns Anfang Januar 2018. Wir waren als Angehörige zwar gut, aber nicht ausreichend vorbereitet, um präziser und richtig zu antworten. Jetzt haben wir den Salat! Ich hatte 5 Seiten Beobachtungen aufgeschrieben, alles für die Katz!
Im Ergebnis wurde meine Mutter als "leichter Pflegebedarf" im Pflegebegrade 1 eingestuft. Ich bin als Tochter bestürzt und wütend, dass die bürokratischen Hürden für DEMENZ-Kranke so hoch sind, habe kein Vertrauen mehr in das System.
Der Gutachterin vom MDK hatten wir alle ärztlichen Unterlagen vorgelegt.
Daraus war ersichtlich:
- Diagose "erhelbliche Demenz" (Neurologie: 4 von 6 Punkten beim Shulman-Uhren-Test, also deutliche pathologische Einstufung)
- aktuelles ausführliches ärztliches Attest (z.B. Patientin kann nicht mehr zielgerichtet und planvoll handeln; sie kann ohne ihren Ehemann nicht mehr zuhause leben; sie ist räumlich und zeitlich stark desorientiert...).
Die Gutachterin hat uns meiner Ansicht nach völlig unzureichend befragt, so dass wir jetzt Aufwand und Ärger haben wegen Widerspruch. So fehlt immer noch die dringende Entlastung für meinen 76ööjährigen Vater, der meine Mutter mit großer Mühe täglich allein betreut. Er meinte heute: "Jeden Tag liegt eine Zentnerlast auf meinen Schultern." Ich als Tochter bin in großer Sorge, wie lange mein Vater das noch aushält.
- zu großer Umfang, wenn man nur die Erläuterungen braucht, ohne tägliche Aufzeichnungen machen zu wollen (ich weiß, das ist eigentlicher Sinn des "Tage-Buches"...)
- Ich habe das Pflegetagebuch im Dienst ausgedruckt wegen des großen Umfangs (mein privater Drücker würde hier streiken; Privatkopien kann ich beim Arbeitgeber zum Glück machen und bezahlen).
Meine Meinung zu den neuen Richtlinien 2017, den vielen Fragen, 6 Module:
Ich habe auch mit Erläuterungen Schwierigkeiten, wie man die Abstufungen richtig angibt im Fall von ALZHEIMER (erhebliche Demenz). Ich erlebe meine Mutter höchst unterschiedlich (wie 3 verschiedene Mütter in einer Person):
Was ist jeweils der Unterschied: "überwiegend selbständig" oder "überwiegend unselbständig", wenn das Verhalten nach Tagesform, Tageszeiten und Situationen sehr unterschiedlich ist. Ich wäre völlig überfordert, ein Tagebuch zum Verhalten meiner Mutter zu führen, mein 76-jähriger Vater erst recht.
HINWEIS für Betroffene bei Demenz: SELBSTEINSCHÄTZUNGS-BOGEN der AlzheimerGesellschaft im Internet jetzt erst entdeckt (Stand: Dezember 2017).
Jeder müsste meiner Ansicht nach die Informationen wie im PFLEGETAGEBUCH vorab bei Mitteilung des Termins der MDK-Begutachtung bekommen, damit man sich richtig vorbereiten kann.
Die MDK-Gutachterin kam bei uns Anfang Januar 2018. Wir waren als Angehörige zwar gut, aber nicht ausreichend vorbereitet, um präziser und richtig zu antworten. Jetzt haben wir den Salat! Ich hatte 5 Seiten Beobachtungen aufgeschrieben, alles für die Katz!
Im Ergebnis wurde meine Mutter als "leichter Pflegebedarf" im Pflegebegrade 1 eingestuft. Ich bin als Tochter bestürzt und wütend, dass die bürokratischen Hürden für DEMENZ-Kranke so hoch sind, habe kein Vertrauen mehr in das System.
Der Gutachterin vom MDK hatten wir alle ärztlichen Unterlagen vorgelegt.
Daraus war ersichtlich:
- Diagose "erhelbliche Demenz" (Neurologie: 4 von 6 Punkten beim Shulman-Uhren-Test, also deutliche pathologische Einstufung)
- aktuelles ausführliches ärztliches Attest (z.B. Patientin kann nicht mehr zielgerichtet und planvoll handeln; sie kann ohne ihren Ehemann nicht mehr zuhause leben; sie ist räumlich und zeitlich stark desorientiert...).
Die Gutachterin hat uns meiner Ansicht nach völlig unzureichend befragt, so dass wir jetzt Aufwand und Ärger haben wegen Widerspruch. So fehlt immer noch die dringende Entlastung für meinen 76ööjährigen Vater, der meine Mutter mit großer Mühe täglich allein betreut. Er meinte heute: "Jeden Tag liegt eine Zentnerlast auf meinen Schultern." Ich als Tochter bin in großer Sorge, wie lange mein Vater das noch aushält.
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