TAP - Flugrückerstattung bei Nichtzustandekommen wegen Corona
Mein Flug bei TAP wurde wegen Corona gecancelt. Reklamation über das Internet wurde zweimal angenommen, konnte aber über den link nicht verfolgt werden. Anrufe wurden nicht angenommen. Rückerstattungs Bitte per Einschreiben wurde ausgeliefert aber ohne Wirkung. - Drei Tage nachdem ich den Vertrag EUflight übergeben hatte, war der zu erstattende Betrag abzüglich der Bearbeitungskosten auf meinem Konto! - Vielen Dank!
EUflight.de GmbH