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Wegerecht ergänzende Rückfrage zu ID-252873

Nachbarrecht
13.05.2018
Ergänzende Rückfrage

Sehr geehrte Frau Brümmer,

vielen Dank für Ihre präzise Abhandlung zu meinem Problem. Ich glaube die Rechtslage nun richtig verstanden zu haben, würde aber den Begriff ---"ungehindert"--- speziell zu meinem Problem gerne präzisiert haben.

Verstehe ich --ungehindert-- richtig, indem ich vermute, dass z.B. "Parken durch "A" i.Si. der StVO §12(2) - (...Eigentümer A verlässt seinen Pkw im Bereich der Zufahrt) " -- von mir nicht geduldet werden muss?

Vielen Dank im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Jansen

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