Reiserecht
Mein Flug hatte weniger als 2 h Verspätung. Außerdem war er überbucht (mir war klar: daraus entstehen keine Ansprüche.).
Aber: Mein Koffer kam mit dem 4 h späteren Flieger an, mit dem ich hätte evtl. mitfliegen sollen/müssen/
können.
Ich erhielt eine klare, sichere Antwort von einem kompetenten Rechtsanwalt: Daraus entstehen keine Ansprüche. (Leider).
Resümee: man kann nicht vorsichtig genug sein bei Verträgen etc.
Aber: Mein Koffer kam mit dem 4 h späteren Flieger an, mit dem ich hätte evtl. mitfliegen sollen/müssen/
können.
Ich erhielt eine klare, sichere Antwort von einem kompetenten Rechtsanwalt: Daraus entstehen keine Ansprüche. (Leider).
Resümee: man kann nicht vorsichtig genug sein bei Verträgen etc.
DAHAG Rechtsservices AG