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Reiserecht

Recht(s)-Opfer
08.10.2017
Mein Flug hatte weniger als 2 h Verspätung. Außerdem war er überbucht (mir war klar: daraus entstehen keine Ansprüche.).
Aber: Mein Koffer kam mit dem 4 h späteren Flieger an, mit dem ich hätte evtl. mitfliegen sollen/müssen/
können.

Ich erhielt eine klare, sichere Antwort von einem kompetenten Rechtsanwalt: Daraus entstehen keine Ansprüche. (Leider).

Resümee: man kann nicht vorsichtig genug sein bei Verträgen etc.
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