Rechtsberatung Nr. 252305 (Einspruch bei Dauerbann wegen 2. Verstoß gegen "Fair-Play-Statuten" WorldofTanks?)
Sehr geehrte Anwaltshotline,
in einem zweiten, erweiterten Schreiben mit jetzt erweiterten Ausführungen zu meiner ursprünglichen Rechtsfrage, sehe ich mich nun als hinreichend beraten und werde dem Rat ihres Anwalts folgend, wahrscheinlich keine rechtlichen Schritte gegen "Wargaming" unternehmen, da nur geringe Erfolgsaussichten bestehen.
Allerdings wird m. E. auf der Webseite von "Deutsche Anwaltshotline" suggeriert, daß eine Rechtsfrage "quasi automatisch" an einen entsprechend der Fragestellung spezialisierten Anwalt weitergeleitet wird. Von daher sah ich keinen Bedarf, das noch mal extra anzuführen. Ihr Anwalt monierte aber, daß ich, vor Annahme des Angebotes Ihrer Anwaltshotline, hätte nochmal extra darauf hinweisen müssen, daß ich einen auf meine Fragestellung "spezialisierten" Anwalt wünsche?
Freundliche Grüße
raptor330
in einem zweiten, erweiterten Schreiben mit jetzt erweiterten Ausführungen zu meiner ursprünglichen Rechtsfrage, sehe ich mich nun als hinreichend beraten und werde dem Rat ihres Anwalts folgend, wahrscheinlich keine rechtlichen Schritte gegen "Wargaming" unternehmen, da nur geringe Erfolgsaussichten bestehen.
Allerdings wird m. E. auf der Webseite von "Deutsche Anwaltshotline" suggeriert, daß eine Rechtsfrage "quasi automatisch" an einen entsprechend der Fragestellung spezialisierten Anwalt weitergeleitet wird. Von daher sah ich keinen Bedarf, das noch mal extra anzuführen. Ihr Anwalt monierte aber, daß ich, vor Annahme des Angebotes Ihrer Anwaltshotline, hätte nochmal extra darauf hinweisen müssen, daß ich einen auf meine Fragestellung "spezialisierten" Anwalt wünsche?
Freundliche Grüße
raptor330
DAHAG Rechtsservices AG
Sehr geehrte(r) Kunde/-in, es freut uns, dass Ihre Fragen nun zufriedenstellend beantwortet wurden. Grundsätzlich erhalten unsere Kunden nur Angebot von entsprechend spezialisierten Anwälten. Das muss der Kunde i.d.R. nicht extra erwähnen. Zum einen sollen die Kunden eine versierte Beratung erhalten, zum anderen ist es auch für den Anwalt eine fachfremder Auftrag nicht zielführend. Offenbar ging Rechtsanwalt Gerhard Rauhut ursprünglich von einer etwas allgemeineren Auskunft zum Thema Internetrecht aus. Hier kennt er sich gut aus. Wir bitten um Verständnis für das Missverständnis und sind froh, eine zufriedenstellende Lösung für Sie gefunden zu haben.