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Rechtsberatung Arbeitszeugnis

Hilfesuchender
12.04.2022
Eine Rückfrage zur ersten Einschätzung wurde nicht mehr beantwortet. Für mich hatte so auch die erste Einschätzung keinen Wert und ich musste mich anderweitig erkundigen. Schade um das Geld.
Antwort von DAHAG Rechtsservices AG auf diese Bewertung.

Sehr geehrter Herr Hilfesuchender,

vielen Dank für Ihre Bewertung.

Mit besten Grüßen aus Nürnberg,
Ihr Kundenservice der DAHAG Rechtsservices AG

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