Mietrecht - Geschäftsanteile
Die Beantwortung meiner Anfrage bezüglich Höhe Auszahlungsbetrag der Geschäftsanteile wurde klar und so verständlich beantwortet, dass sich keine Rückfragen mehr ergeben.
DAHAG Rechtsservices AG
Liebe /-r Chr.M.,
wir freuen uns darüber, dass Ihre Rechtsfrage klar und verständlich beantwortet wurde.
So wünschen wir uns den Ablauf und das Ergebnis der von uns angebotenen Dienstleistung.
Vielen Dank für Ihre 5-Sterne!
Mit herzlichen Grüßen aus Nürnberg,
Ihr Kundenservice der Deutschen Anwaltshotline AG