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Arbeitslosengeld 1 und Nebentätigkeit

C.S.
07.05.2020
Vielen Dank für ihre sehr hilfreichen Informationen zu meiner gestellten Frage. Eine Frage zu dem Thema habe ich noch: Beziehe ab 1.9.20 ALG1, Nebenjob seit März 2019 bei immer dem gleichen Arbeitgeber. Wenn ich ab jetzt oder ab 1.9.20 einen anderen Nebenjob annehme, gilt dann die gleiche Regelung?
Antwort von DAHAG Rechtsservices AG auf diese Bewertung.

Sehr geehrte C .S,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre 5-Sternebewertung.

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