3.00

Kundenbetreuung/Abrechnungsstelle lahmt etwas

Chrissi
12.10.2019
Die Übernahme der Verbrauchsstelle hat soweit gut geklappt.
Doch hat es mehrere Kontaktufnahme gebraucht, bis mir der auf der Webseite der Bürgerwerke veranschlagte Abschlag gewährt wurde.
Nchdem mir dieser gewährt wurde - und zwar für zwei Zähler - wurde ich dennoch angemahnt, für einen Zähler längst bezahlte Abschläge zu entrichten. Ich bezahle beide Zählerabschläge in einer Summe. Dies zu überblicken dürfte eigentlich kein Problem darstellen, dennoch wurde ich ungerechtfertigt angemahnt.
Erst als ich Veto einlegte, war auch den Bürgerwerken klar, dass die Mahnung nicht gerechtfertigt war.
Ich möchte eigentlich nicht die Arbeit des Kundenservices bzw. der Abrechnungsstelle der Bürgerwerke machen. Das ist als Kunde nicht meine Aufgabe, zumla es leicht zu erkennen ist, dass ich, wie erwähnt, beide
Abschläge in einer Summe begleiche. Wenn es an solch simplen Dingen hapert, fragt man sich als Kunde schon, ob die Mitarbeiter ausreichend qualifiziert sind, ihren Job gut und zufridenstellend zu erledigen.

Das o.g. Datum ist das Ausstellungsdatum der Mahnung; eine Bestellnr. oder Rechnungsnr. gibt es nicht, ich habe meine Kundennummer angegeben.
Antwort von Bürgerwerke eG auf diese Bewertung.

Liebe Chrissi,

vielen Dank für Ihre Nachricht und die Bewertung unseres Kundenservice.
Zunächst einmal freuen wir uns, dass die Anmeldung Ihrer Lieferstelle für Sie zufriedenstellend geklappt hat. Dennoch möchten wir uns bei Ihnen aufrichtig entschuldigen, dass es bei der Kommunikation bezüglich der Anpassung Ihres Abschlags zu Unstimmigkeiten gekommen ist. Wir haben den Sachverhalt nochmals für Sie nachvollzogen und möchten an dieser Stelle gerne auf Ihre Kritik eingehen:

Zum Zeitpunkt der ersten Kontaktaufnahme bezüglich der Anpassung Ihres Abschlags hatten Sie zwei Zähler bei uns zur Stromversorgung angemeldet. Grundsätzlich ist es so, dass jeder angemeldete Zähler bei uns eine eigene Kundennummer erhält und somit einen eigenen Vertrag darstellt. In Ihrem Fall laufen also zwei Verträge für jeweils eine Zählernummer.
Die Verwirrung ist bei uns zustande gekommen, da sich Ihre Anfrage für die Anpassung der Abschlagshöhe auf eine Kundennummer bezog, die jedoch keiner der beiden angemeldeten Zähler zugeordnet werden konnte. Nachdem sich das Missverständnis aufgeklärt hat, konnten wir Ihnen den gewünschten Abschlag gewähren.
Die zwischenzeitlich durch uns versendeten Mahnschreiben kamen dadurch zustande, dass bei der Überweisung nur eine Kundennummer angegeben wurde, jedoch der Betrag für beide Verträge gemeinsam überwiesen wurde. Dies hatte zur Folge, dass der gesamte Betrag auf diesen einen Vertrag verbucht wurde und somit für die zweite Kundennummer kein Zahlungseingang registriert werden konnte.

Wir möchten uns nochmals bei Ihnen für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen. Ich hoffe, ich konnte mit meinen Erläuterungen zu einem etwas besseren Verständnis des Sachverhaltes beitragen. Sollen Ihrerseits dennoch Fragen offen geblieben sein, können Sie sich auch gerne nochmals persönlich unter der Telefonnummer 06221-39289-20 an mich wenden.

Herzliche Grüße
Sabrina Weiß

Bürgerwerke eG
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