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Einstellung des Verfahrens

FJG
04.03.2025
Nachdem mir vorgeworfen wurde, zu schnell gefahren zu sein, habe ich über die bekannte Webseite diese Kanzlei über eine "Fallprüfung" angefragt.

Direkt nach der Fallprüfung meldete sich die Kanzlei telefonisch bei mir und gab in diesem Telefonat zum besten -was im Nachhinein auch per E-Mail noch mal bestätigt wurde- dass die Messung angreifbar wäre.

ACHTUNG : Kostenfalle !
In diesem Gespräch wurde seitens des Anrufers ausdrücklich zugesichert, dass die Leistung bei vorliegen einer Rechtschutzversicherung für mich kostenfrei wäre. Dies habe ich bei der Übersendung der Vollmacht auf der Vollmacht selbst ausdrücklich bestätigt.

Es wurde dann eine Rechnung über einen Selbstbehalt von 250 € von der Kanzlei versandt; also wurde die o.g. Zusicherung nicht in der Akte notiert. Nach kurzem E-Mail Hin und Her wurde -wenn auch widerwillig- die Zahlung dieser Rechnung nicht mehr gefordert; dies wohl, weil ich die Zusicherung zur Vertragsgrundlage gemacht habe.

Insoweit kenne ich jedem nur raten, vor der Mandatierung getätigte Zusicherung/Vereinbarungen eben auch bei anschließender Beauftragung schriftlich zu fixieren.

Zurück zu der Bearbeitung:
Vor der Fallprüfung wurde von mir bereits Widerspruch erhoben, weil das Blitzer Foto mich nicht gezeigt hat, während die Rechtsanwältin aus der Kanzlei mit fehlerhaften Messungen argumentiert hat.

Bei dem dann anstehenden Gerichtstermin wurde dann ein Vertretungsanwalt von der Kanzlei geschickt, der dann die zu diesem Zeitpunkt unglückliche Mitteilung machen musste, das die Messungen ordnungsgemäß erfolgt seien. Hätte also die Kanzlei mich ausschließlich mit einer fehlerhaften Messung verteidigt, wäre das ganze also "schief" gegangen.

Nachdem die zuständige Richterin mich nicht mit der Person auf dem Foto identifizieren konnte wurde von dieser der Vorschlag gemacht, das Verfahren einzustellen; dies, weil Sie ansonsten noch ein antropologisches Gutachten hätte einholen müssen. Ich hätte also aktuelle Fotos einreichen müssen, ein Gutachter hätte ein Gutachten schreiben und ich hätte (nochmal mit Anwalt) vor Gericht erscheinen müssen.

Um wegen der Geldbuße nicht einen weiteren Tag (den mir auch niemand bezahlt) in den Sand zu setzen und nicht unnötige Gutachter/Anwaltskosten entstehen zu lassen, habe ich letztendlich der Einstellung zugestimmt, obwohl ich mich schon etwas geärgert habe, weil ich tatsächlich nicht gefahren bin.

Fazit : Es wäre natürlich eine "schlanke" Lösung gewesen, wenn die Messung wirklich angreifbar gewesen wäre. Auch muss jedem klar sein, das es sich hier um eine Anwaltskanzlei handelt, die, ähnlich wie die Bussgeldstelle, die übertragenen Mandate im Massenverfahren abwickelt.

In Anbetracht der überschaubaren Streitwerte dürfte die Kanzlei ansonsten sicherlich nicht kostendeckend arbeiten können.

Ein Fehlverhalten oder schlechte Vertretung kann ich definitiv verneinen, da ein Anwalt nunmal auch nur mit dem arbeiten kann, was die Akte hergibt

Ich persönlich halte jedoch die im Internet wie auch die in der "Fallprüfung" bewusst geschürte Erwartungshaltung betreffend des Erfolges wie auch der Kosten (sofern man die hier getroffenen Zusagen nicht schriftlich fixiert) für sehr problematisch und würde -im Nachhinein betrachtet- in Zukunft diesen Service nicht nochmal nutzen.
Biernacki Rechtsanwälte
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