1.00

Nicht zu empfehlen

vebel
16.05.2019
In einer Erbschaftsangelegenheit wurde ein Verkehrswertgutachten benötigt. Die Kontaktaufnahme erfolgte anscheinend über ein Callcenter, der Kontakt mit dem eigentlich gewünschten Gutachter wurde nicht hergestellt, sondern ein anderer Gutachter vermittelt.
Das von diesem nach ca. 8 Wochen vorgelegte Gutachten wies viele redaktionelle und inhaltliche Fehler auf, die sich u. a. auch auf die Höhe des Verkehrswertes auswirkten. In dem daraufhin überarbeiteten Gutachten war der Wert der Normalherstellungskosten als Produkt aus Ausgangswert und Baupreisentwicklung immer noch nicht korrekt. Das wurde auf Nachfrage mit einem Zahlendreher bei dem Ausgangswert begründet und erklärt, die anschließenden Berechnungen wären korrekt. Der Aufforderung, die Richtigkeit des Ausgangswertes auf Basis der Sachwertrichtlinie, d. h. der Einordnung der Bauteile in die Standardstufen, nachvollziehbar zu belegen, ist der Gutachter bis heute nicht nachgekommen.
Die Kommunikation mit dem Gutachter war teilweise sehr unerfreulich, insbesondere nachdem er zur Korrektur des Gutachtens aufgefordert worden war.
Als Honorar für das Gutachten war schriftlich ein Festpreis vereinbart. Dennoch wurde für den Ortstermin zusätzlich ein Stundensatz abgerechnet. Neben der vereinbarten Nebenkostenpauschale, die laut Auftrag Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung des Gutachtens enthält, wurden zusätzlich Kopien für die Ausfertigung des Gutachtens in Rechnung gestellt. Für die Rücksendung von dem Gutachter überlassener Unterlagen wurden ebenfalls Kopierkosten in Rechnung gestellt. Das ist, wenn nicht unseriös vom Gutachter, dann doch im Auftrag missverständlich bzw. täuschend angegeben.
Das Honorar wurde um die o. g. Positionen gekürzt. Der Gutachter hat daraufhin versucht, seine Forderung über ein - zudem noch unseriöses - Inkassounternehmen einzutreiben.
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