Besonders in der Online-Branche, in der Schnelligkeit den Wettbewerb bestimmt, ist es wichtig die Antworten auf seine Fragen mit einem Klick zu finden. Aus diesem Grund haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten für Unternehmen und Verbraucher zusammengestellt. Sollten Sie dennoch einmal keine passende Antwort auf Ihre Frage finden, ist unser Service-Team gern persönlich für Sie da.
Für Unternehmen
Für welche Unternehmen ist das Bewertungssiegel geeignet?
Da für die Bewertungsabgabe keine online erfolgte Transaktion vorausgesetzt wird, ist das AUSGEZEICHNET.org-Bewertungssiegel neben Onlineshops insbesondere auch für Dienstleister interessant.
Warum sind Bewertungen wichtig für mein Unternehmen?
Kundenbewertungen schaffen Vertrauen in Ihre Leistung, vor allem bei Neukunden. Deshalb verlässt sich mittlerweile ein Großteil der Verbraucher auf bereits vorhandenes Feedback. Zusätzlich wird durch die Bewertungsabgabe die Bindung Ihrer Bestandskunden nachhaltig gestärkt.
Kann das Bewertungssiegel in jedes Shopsystem implementiert werden?
Prinzipiell ja, da lediglich ein HTML-Code in das entsprechende Shoptemplate eingefügt werden muss. Je nach genutztem Shopsystem kann die Integration allerdings auf unterschiedlichen Wegen erfolgen.
Wo kann ich das Bewertungssiegel auf meiner Website einbauen?
Für »IT-Laien« stellt AUSGEZEICHNET.org vorgefertigte Lösungen zur Verfügung, die das Siegel am rechten oder unteren Rand fixieren. Natürlich können Sie das Siegel aber auch an einer beliebigen Stelle innerhalb Ihrer Seite platzieren.
Wann werden meine Bewertungen im Widget angezeigt?
Sobald die erste Bewertung über das AUSGEZEICHNET.org-Bewertungssystem eingegangen ist und veröffentlicht wurde, wird das Widget in seiner finalen Ansicht abgebildet.
Wer kann mich bewerten und wie bin ich vor Fake-Bewertungen geschützt?
AUSGEZEICHNET.org akzeptiert nur Bewertungen von echten Kunden. Um Sie vor Fake-Bewertungen zu schützen, nutzt AUSGEZEICHNET.org das sog. Double-Opt-in Verfahren. Hierbei muss der Bewerter seine angegebene E-Mailadresse in einer separaten E-Mail nochmals bestätigen.
Wie kann ich meine Kunden um die Abgabe einer Bewertung bitten?
Wir empfehlen Ihnen die Nutzung des von uns zur Verfügung gestellten Bewertungslinks. Dieser lässt sich problemlos in automatisierte E-Mails integrieren und führt Ihre Kunden direkt zu Ihrem Bewertungsformular, auf dem die Bewertungsabgabe erfolgt. Wir empfehlen den Versand der Bewertungsaufforderung – das Einverständnis des Empfängers vorausgesetzt – wenige Tage nach Versand der Ware bzw. Leistungserbringung.
Kann ich selbst entscheiden, welche Bewertungen veröffentlicht werden sollen?
Nein, Sie können nicht auswählen, welche Bewertung veröffentlicht wird und welche nicht. Jede Bewertung wird von uns veröffentlicht, sofern sie unseren Richtlinien entspricht.
Wie gehe ich mit Bewertungen um, die ich für ungerechtfertigt halte?
Wir empfehlen Ihnen, zunächst selbst in Kontakt mit dem Bewerter zu treten und zu versuchen eine Konfliktlösung herbeizuführen. Gelingt dies nicht, können Sie je nach gebuchtem Leistungspaket das AUSGEZEICHNET.org-Schlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Unsere erfahrenen Schlichtungsexperten werden hier versuchen, eine Einigung zwischen Ihnen und dem Bewerter zu erzielen. Unabhängig davon haben Sie jederzeit die Möglichkeit, eine Bewertung öffentlich zu kommentieren, um Ihre Sicht der Dinge zu schildern.
Sonderfall Richtlinienverstoß: Verstößt eine abgegebene Bewertung gegen die Bewertungsrichtlinien von AUSGEZEICHNET.org, kann das Unternehmen AUSGEZEICHNET.org über diesen Richtlinienverstoß in Kenntnis setzen. AUSGEZEICHNET.org wird den Fall dann individuell prüfen und die betreffende Bewertung nach eingehender Prüfung ggf. löschen.
Werden meine Sterne/Bewertungen auch bei Google Ads/Shopping angezeigt?
AUSGEZEICHNET.org stellt Google täglich einen Datenfeed mit allen aktuellen Bewertungen zur Verfügung. Dadurch können die Bewertungen in Ads-Anzeigen und bei Google-Shopping dargestellt werden. Leider kann der Zeitraum, den Google für die Datenverarbeitung benötigt, nicht genau eingegrenzt werden. Erfahrungsgemäß liegt dieser jedoch bei ca. 4-6 Wochen.
Welche externen Bewertungsportale kann ich in das Siegel einbinden?
Es lassen sich die Bewertungen der wichtigsten Anbieter in das AUSGEZEICHNET.org Siegel integrieren. Die aktuelle Liste der unterstützen Bewertungs-Portale ist hier zu finden.
Werden die Bewertungen externer Portale regelmäßig aktualisiert?
Ja, die Bewertungen werden wöchentlich redaktionell aktualisiert, sodass sie stets auf einem aktuellen Stand sind. Wenn Sie ein neues Portal hinzufügen, geben Sie uns gerne jederzeit Bescheid, sodass wir es direkt für Sie freischalten können.
Welche Zahlungsweise wird bei AUSGEZEICHNET.org akzeptiert?
Was kann ich tun, wenn meine Kreditkartenzahlung nicht funktioniert?
Wenn Ihre Zahlung nicht erfolgreich war, prüfen Sie bitte Ihre Kartendaten und versuchen Sie es erneut. Loggen Sie sich hierfür in Ihr Kundenkonto ein und klicken im Banner auf den Button “Zahlung”.
Alternativ können Sie auch eine andere Kreditkarte verwenden oder eine andere Zahlungsmethode auswählen.
Was bedeutet "Verifizierte Bewertungen"?
Bewertungen werden von AUSGEZEICHNET.org durch eine Bestätigungsemail verifiziert. Die bewertende Person gibt dabei eine E-Mail Adresse an, an die eine Bestätigungsmail gesendet wird. Erst nach dem Klick auf den Bestätigungslink, wird die Bewertung freigeschaltet.
Für Verbraucher
Muss ich mich als Verbraucher anmelden, um eine Bewertung abgeben zu können?
Nein, eine Registrierung ist für die Abgabe einer Bewertung nicht erforderlich. Sie benötigen lediglich eine E-Mail-Adresse zur Verifikation Ihrer Bewertung.
Wo kann ich meine Bewertung abgeben?
Sie haben ein Produkt gekauft oder eine Dienstleistung in Anspruch genommen und möchten nun gerne ein Feedback abgeben? Dann klicken Sie auf das AUSGEZEICHNET.org Bewertungssiegel auf der Website des Anbieters. Dort finden Sie zunächst eine Übersicht der bisherigen Bewertungen. Klicken Sie nun auf den grünen „Bewerten“-Button, der sich rechts befindet.
Was tue ich, wenn der “Bewerten”-Button deaktiviert ist?
In der Regel erhalten Sie nach dem Erhalt Ihrer Bestellung oder Inanspruchnahme der Dienstleistung vom Anbieter einen Bewertungslink. Mithilfe dieses Links können Sie direkt eine Bewertung abgeben.
Wie kann ich meine Bewertung abgeben?
Zunächst wählen Sie die Ihrer Meinung nach passende Sterneanzahl aus, wobei ein Stern „mangelhaft“ und fünf Sterne „sehr gut“ bedeuten. Dann verfassen Sie eine geeignete Überschrift und beschreiben möglichst detailliert Ihre Erfahrung mit dem Anbieter. Damit der Anbieter sicher gehen kann, dass es sich um eine reale Kundenbewertung handelt, müssen Sie Ihre E-Mailadresse angeben und diese später bestätigen. Zum Schluss wählen Sie den Namen, unter dem die Bewertung angezeigt werden soll. Die Bewertung wird aktiviert, indem Sie auf den Link in der Bestätigungsmail klicken.
Was kann ich bewerten?
Das AUSGEZEICHNET.org-Bewertungssystem dient dazu, die komplette Leistung (z.B. Service, Kommunikation, Versanddauer, Verpackung) eines Onlineshops oder Dienstleisters zu bewerten und ist somit nicht für einzelne Produktbewertungen vorgesehen.
Wann kann ich meine Bewertung online sehen?
In der Regel wird die Bewertung nach 1 bis 7 Tagen veröffentlicht.
Kann ich eine bereits abgegebene Bewertung nachträglich ändern?
Ja, Sie können Ihre abgegebene Bewertung jederzeit nachträglich bearbeiten.
Meine bestellte Ware habe ich immer noch nicht erhalten – was kann ich tun?
Bitte beachten Sie, dass AUSGEZEICHNET.org seinen Kunden lediglich ein Bewertungssystem zur Verfügung stellt und kein klassisches Gütesiegel mit Käuferschutz o.ä. anbietet. Sollte es bei Ihrer Bestellung zu Problemen mit einem unserer Kunden kommen, empfehlen wir Ihnen die Möglichkeit der Bewertungsabgabe zu nutzen.
Tipps zum Umgang mit negativen Bewertungen
Negative Bewertungen sind ärgerlich und oft nicht gerechtfertigt. Durch einen angemessenen Umgang mit negativen Bewertungen lassen sie sich jedoch häufig zum Positiven wenden und bieten dem Händler die Möglichkeit zu lernen. Leider reagieren viele Shop-Betreiber unbedacht auf negative Bewertungen, wodurch eine Lösung des Konfliktes erschwert wird.
Wie reagiere ich auf eine negative Bewertung?
Antworten Sie nicht vorschnell auf eine negative Bewertung, sondern handeln Sie ruhig und überlegt. Zunächst sollten Sie persönlich mit dem Kunden Kontakt aufnehmen und versuchen eine Konfliktlösung herbeizuführen. Über Ihr Kundenkonto bei AUSGEZEICHNET.org haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bewertungen öffentlich zu kommentieren oder dem Kunden eine private Nachricht zukommen zu lassen. In vielen Fällen empfiehlt sich letztere Variante, um den Konflikt nicht in der Öffentlichkeit auszutragen.
Wie verhalte ich mich dem Kunden gegenüber?
Wenn Sie mit dem Kunden Kontakt aufnehmen, sollten Sie sachlich bleiben und auf die Kritik des Kunden eingehen. Mangelnde Kommunikation kann ebenfalls zu negativen Bewertungen führen. Besonders von Beschimpfungen und Drohungen raten wir dringend ab. Bedenken Sie bei der Kommunikation, dass Sie eine Bearbeitung oder Entfernung der Bewertung durch den Kunden herbeiführen wollen. Daher sollte es Ihr Ziel sein, zu einer Einigung zu gelangen. Gehen Sie auf den Kunden zu und bleiben Sie höflich, auch wenn es sich um eine offensichtlich ungerechtfertigte Bewertung handelt. Versuchen Sie, Verständnis für die Situation des Kunden aufzubringen.
Erfahrungsgemäß sind die meisten Kunden zu einer Änderung ihrer Bewertung bereit, wenn Sie die Kritik ernst nehmen und um Aufklärung bemüht sind.
Für ein Anschreiben an Ihren Kunden können Sie die folgende Vorlage verwenden:
Sehr geehrte Frau…/ Sehr geehrter Herr…,
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, um unseren Shop mit dem AUSGEZEICHNET.org-Tool zu bewerten.
Leider ist diese Bewertung nicht positiv ausgegangen. Grund hierfür ist ………… Wir können verstehen, dass Sie nicht ganz zufrieden sind. Sie können jedoch einfach Kontakt zu uns per Telefon oder E-Mail aufnehmen. Wir sind stets bemüht alle Anliegen schnellstmöglich zu klären, da Kundenservice bei uns groß geschrieben wird. Sie können uns auch gerne Ihre Kontaktdaten hinterlassen, dann werden wir uns unverzüglich bei Ihnen melden.
Wir hoffen, dass wir diesen Vorgang positiv und in Ihrem Sinne abschließen können. Sollten Sie Ihre Meinung geändert haben, möchte ich Sie auf die Möglichkeit hinweisen, Ihre Bewertung über den Bewertungslink wieder zu ändern. Ich würde mich über eine kurze Rückmeldung bis zum …. freuen. Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen, …
Wie gehe ich vor, wenn der Kunde mit einer Änderung seiner Bewertung einverstanden ist?
Wenn der Kunde sich zur Änderung seiner Bewertung einverstanden erklärt, kann er sie ganz einfach selber ändern. Bei Abgabe der Bewertung erhält jeder Kunde eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung der Bewertung. Zusätzlich enthält diese E-Mail auch einen Link, über welchen er die Bewertung ändern kann. Sollte der Kunde die Bestätigungsmail nicht mehr haben, kann ein neuer Link zur Änderung der Bewertung bei unserem Schlichtungsservice angefordert werden.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn sich keine Einigung erzielen lässt?
Für den Fall, dass es Ihnen nicht gelingt selber eine Einigung herbeizuführen, steht Ihnen als Business- oder Professional-Kunde das Schlichtungsverfahren von AUSGEZEICHNET.org zur Verfügung. Hier können Sie ungerechtfertigte oder gar beleidigende Bewertungen zur Schlichtung in die Hände unserer erfahrenen Schlichtungsexperten geben. Die Mitarbeiter aus der Schlichtungsabteilung werden Ihren unzufriedenen Kunden kontaktieren und versuchen eine Einigung in beiderseitigem Interesse herbeizuführen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, die Bewertung öffentlich zu kommentieren. Sollte der Kunde also nicht von seiner Meinung abrücken und sich weigern die Bewertung zu ändern, können Sie in einem öffentlichen Kommentar Ihre Sicht der Dinge schildern. So klären Sie die Situation für Außenstehende auf und können trotz negativer Bewertung einen positiven Eindruck hinterlassen.
Wann ist es sinnvoll gegen eine negative Bewertung vorzugehen?
Generell ist es immer sinnvoll den Kunden zu kontaktieren, sobald er eine negative Bewertung abgegeben hat. Selbst wenn es Ihnen nicht gelingt, die negative in eine positive Bewertung umzuwandeln, können Sie aus den aufgetretenen Problemen und der Kritik lernen. Sollte die negative Bewertung gerechtfertigt sein, können Sie trotzdem zu einer positiven Bewertung gelangen, indem Sie auf den Kunden eingehen und ihm entgegenkommen.
Sie haben eine Frage, die sich hier nicht geklärt hat?
Unser Serviceteam ist gerne für Sie da!