Ärger in Bewertung freien Lauf gelassen?
Sie hatten Ärger mit einem Unternehmen und haben Ihre negative Erfahrung in einer Bewertung kundgetan? Nun hat das von Ihnen bewertete Unternehmen ein Schlichtungsverfahren eingeleitet – was bedeutet das für Sie?
Das Schlichtungsverfahren ist eine Möglichkeit, den Konflikt einvernehmlich beizulegen. Als unabhängige, neutrale Instanz hören unsere Schlichtungsexperten beide Seiten an und versuchen eine faire Lösung für alle Beteiligten zu finden.
Wie unser Schlichtungsverfahren abläuft und welche Rolle Sie als Bewerter dabei spielen, verraten wir Ihnen hier.
Was ist das Schlichtungsverfahren?
AUSGEZEICHNET.org ist eine Online-Bewertungsplattform, auf der Verbraucher Unternehmen bewerten können, bei denen sie einen Kauf getätigt oder eine Dienstleistung in Anspruch genommen haben.
Unternehmen, die eine negative Bewertung für ungerechtfertigt halten, können ein Schlichtungsverfahren bei AUSGEZEICHNET.org beantragen.
Das Schlichtungsverfahren von AUSGEZEICHNET.org unterstützt bei der Beseitigung von Missverständnissen und bei der Verifizierung abgegebener Bewertungen.
In welchen Fällen wird geschlichtet?
Grundlage für die Moderation sind unsere Bewertungsrichtlinien, denen Sie im Bewertungsprozess zustimmen müssen.
Verstöße gegen diese Regeln, zum Beispiel beleidigende oder unwahre Aussagen, können vom Unternehmen angefochten werden. Ebenso wenn der Verdacht im Raum steht, dass es sich bei der bewertenden Person um keinen echten Kunden handelt.
In solchen Fällen bemühen wir uns innerhalb des Schlichtungsverfahrens um Aufklärung mit dem Ziel, den Konflikt beizulegen.
Die Teilnahme am Schlichtungsprozess ist für die bewertende Person und das bewertete Unternehmen obligatorisch.
Private Beilegung vs. Mediation durch unsere Experten
Wenn ein Unternehmen eine Bewertung beanstandet, gibt es zwei Wege der Schlichtung – die private Beilegung und die Mediation durch unsere Experten.
- Private Beilegung: Bei der privaten Beilegung kontaktiert das Unternehmen die bewertende Person direkt, ohne dass unsere Schlichtungsexperten involviert sind. So können die Parteien den Konflikt unkompliziert und vertraulich unter sich klären und eine Lösung finden.
- Mediation durch unsere Experten: Möchte das Unternehmen keine private Lösung, leitet es stattdessen ein Schlichtungsverfahren bei uns ein. Dafür muss es einen konkreten Schlichtungsgrund angeben, etwa eine Verletzung unserer Bewertungsrichtlinien.
Wie läuft eine Schlichtung ab?
Ist ein Schlichtungsverfahren eingeleitet, erhalten Sie als bewertende Person umgehend eine Benachrichtigung von uns. Darin informieren wir Sie über den offiziellen Start des Verfahrens und den vom Unternehmen angegebenen Schlichtungsgrund. Dieser Grund kann beispielsweise eine Verletzung unserer Bewertungsrichtlinien sein. Darüber hinaus erfahren Sie in der Nachricht, welche konkreten Schritte nun von Ihnen erwartet werden.
Kontaktmöglichkeiten innerhalb der Schlichtung
Innerhalb des Schlichtungsverfahrens bieten wir verschiedene Kontaktmöglichkeiten an. Wenn Sie Ihre Bewertung aufrufen, sehen Sie zwei Nachrichtenfenster.
- Über das erste Nachrichtenfenster können Sie unsere Schlichtungsexperten kontaktieren. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum aktuellen Verfahrensstand und können uns Ihre Sicht der Dinge schildern
- Über das zweite Nachrichtenfenster können Sie direkt mit dem von Ihnen bewerteten Unternehmen in Kontakt treten. So haben Sie jederzeit die Möglichkeit, offene Fragen oder Anliegen direkt mit dem Unternehmen zu klären.
Schlichtungsende
Für den Fall, dass die Bewertung auch nach den eingeleiteten Schlichtungsmaßnahmen weiterhin gegen die Bewertungsrichtlinien verstößt, kann die Bewertung auf der Profilseite des Unternehmens nicht angezeigt werden.
Für den Fall, dass eine Lösung zwischen Ihnen und dem bewerteten Unternehmen gefunden wurde, haben Sie die Möglichkeit, die neuesten Ereignisse in Ihrer Bewertung zu berücksichtigen.
Sie haben noch Fragen zum Schlichtungsverfahren?
Unser Schlichtungsteam ist gerne für Sie da!