Zielgerichtet und sehr gut verständlich bei Wohnungsabnahmeproblem
Ich hatte eine Beratung benötigt, weil bei der Wohnungsübergabe der Vermieter das Malern der gesamten Wohnung verlangt hat, inkl. Decken. Im Mietvertrag steht, dass die Wohnung (ohne Entschädigung) unrenoviert übernommen wurde. Deshalb ist diese Forderung nach Schönheitsrep. die im Kleingedruckten des Mietvertrages steht, nicht wirksam. Wir hatten für eine ordentliche Übergabe teilweise gemalert und alle Dübellöcher verschlossen. Damit war der Vermieter nicht zufrieden, aber das hätten wir auch nicht machen müssen. Vielen Dank für die klare Antwort und die genauen Angaben, wo im BGH das zu finden ist, so dass ich mich gegenüber dem Vermieter darauf berufen kann. Ein weiteres Problem war ein ohne Dehnfugen verlegter Laminatboden, auf welchem ich zum Ende des Mietverhältnisses einen Wasserschaden (bleibender Fleck) durch Blumengießen verursacht habe. Hier wollte nun der Vermieter wegen des Wasserfleckes einen komplett neuen Laminatboden verlegt bekommen, da eine Rep. / die teilweise Erneuerung nicht möglich war. Kein Handwerker repariert einen falsch verlegten Boden.
Auch hier habe ich eine klare Antwort bekommen, die ich so an den Vermieter weitergeben kann. Ich muss aufgrund der falschen Verlegung keine Bodenrep. oder neuen Boden bezahlen, denn der Boden muss sowieso raus. Das Ganze war in knapp 10 Minuten besprochen und ich hatte klare, verwendbare Antworten bekommen. Allerbesten Dank, das ist ausgezeichnet. Ich wurde von Hrn. RA Marc Möller beraten.
Auch hier habe ich eine klare Antwort bekommen, die ich so an den Vermieter weitergeben kann. Ich muss aufgrund der falschen Verlegung keine Bodenrep. oder neuen Boden bezahlen, denn der Boden muss sowieso raus. Das Ganze war in knapp 10 Minuten besprochen und ich hatte klare, verwendbare Antworten bekommen. Allerbesten Dank, das ist ausgezeichnet. Ich wurde von Hrn. RA Marc Möller beraten.
DAHAG Rechtsservices AG
Liebe Frau Rosa,
herzlichen Dank für Ihre ausgezeichnete Bewertung Ihrer Rechtsberatung durch den selbstständigen Kooperationsanwalt Herrn Marc Möller.
Ausgezeichnet ist auch die schnelle und handlungsweisende Rechtshilfe die Ihnen zu Teil wurde.
Genau so wünschen wir uns das Beratungsergebnis.
Alles Gute in Ihrer Sache und einen guten Start im neuen Zuhause!
Mit besten Grüßen,
Ihr Kundenservice der Deutschen Anwaltshotline AG