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Rundfunkbeitrag

DieWe
13.05.2019
Der Rechtsrat ist sehr oberflächlich und der Kern des Anliegens wurde nicht erkannt, Nebensächlichkeiten ausgeführt.
Auf die zentrale Frage, ob jemand Inhaber einer Sache sein kann, wenn es diese Sache gar nicht gibt, wurde nicht eingegangen.
Schwach aber teuer, so mein Fazit.

Die Nachbesserung war ebenfalls mangelhaft, da die Antwort ohne genaue Angabe von Rechtsquellen als Behauptung in den Raum gestellt wurde und darüber hinaus wieder Nebensächlichkeiten aufführt. Das ist keine Rechtsberatung.
Sie schreiben: "Der Beitragsservice orientiert sich aber strikt an der ordnungsbehördlichen Meldung. Ihre deutsche Adresse gilt als Wohnsitz in Deutschland, der beitragspflichtig ist." (wo ist da die Rechtsquelle? ...Fehlanzeige)
Eine versäumte Abmeldung nach Auszug aus einer Wohnung ist eine Ordnungswidrigkeit nach Bundesmeldegesetz und diese Ordnungswidrigkeit soll einen Wohnsitz begründen?
Dazu:
§ 7 Bürgerliches Gesetzbuch besagt:
(1) Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, begründet an diesem Orte seinen Wohnsitz.

Was gilt den nun in Deutschland, das BGB oder die Orientierung des Beitragsservice?
Antwort von DAHAG Rechtsservices AG auf diese Bewertung.

Sehr geehrter DieWe,

vielen Dank für Ihre Bewertung die Sie uns über das Bewertungsportal „Ausgezeichnet.org“ zukommen haben lassen. Wir sind auf Feedback wie das Ihre angewiesen um unser Beratungsniveau auf gewohnt hohem Standard halten zu können.

Bedauerlicherweise waren Sie mit der Rechtsberatung nicht ganz zufrieden.
Es liegt uns sehr am Herzen, dass unsere Kunden Ihre Rechtsfragen zur Zufriedenheit beantwortet bekommen. Aus diesem Grund haben wir Ihre Nachricht zur Rechtsberatung an die beratende Kooperationsanwältin weiter geleitet, mit der Bitte Ihnen die Rechtsgrundlage so nah zu bringen, dass Sie mit der Antwort umgehen können. Leider waren Sie auch mit der Nachbesserung nicht zufrieden. Aus diesem Grund haben wir unsere Kooperationsanwältin erneut kontaktiert um in Erfahrung zu bringen, ob es noch irgendwelche Informationen von der rechtlichen Seite gäbe, die wir Ihnen als weitere Hilfestellung übermitteln können. Unsere Kooperationsanwältin hat uns mitgeteilt, dass dies nicht der Fall sei, weil sie auch nur anhand der Sach-, und Rechtslage beraten kann. Metaphorisch: Bei uns darf man eben nicht bei Rot über die Ampel fahren.

Wir wünschen Ihnen dennoch alles Gute in Ihrer Sache und verbleiben mit herzlichen Grüßen aus Nürnberg,
Ihr Kundenservice der Deutschen Anwaltshotline AG

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