3.00

Idantitätsbetrug

m.m.
30.06.2020
Ich bekam von Herr XXX keine konkrete juristische Antwort auf mein Problem, sondern einweisung an Webseite der Bundesnetzagentur.de - die können mit meinem Problem überhaupt nichts:

"Die Frage, ob ein Vertrag abgeschlossen oder geändert wurde, kann nicht durch die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation geklärt werden. Ein Schlichtungsverfahren setzt voraus, dass es um eine Streitigkeit über eine Pflichtverletzung des Anbieters geht, die mit den in § 47a Telekommunikationsgesetz genannten Vorschriften zusammenhängt. Diese Voraussetzung liegt bei einem Streit um Abschluss oder Änderung eines Vertrags nicht vor. Wenn zwischen Ihnen und Ihrem Anbieter Streit über Regelungen besteht, die mündlich oder telefonisch getroffen wurden, ist kein Schlichtungsverfahren bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation möglich. Die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation klärt nicht, ob mündliche oder telefonische Absprachen Gegenstand Ihres Vertrages geworden sind. Eine Beweisaufnahme führt die Schlichtungsstelle nicht durch (§ 10 Abs. 2 Schlichtungsordnung)
...
Eine Schlichtung ist im Falle eines Vertragswiderrufs nicht möglich.
Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder bei Fernabsatzverträgen kann Ihnen möglicherweise ein Widerrufrecht zustehen. Die Frage, ob Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht, kann nicht durch die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation geklärt werden. Ein Schlichtungsverfahren setzt voraus, dass es um eine Streitigkeit über eine Pflichtverletzung des Anbieters geht, die mit den in § 47a Telekommunikationsgesetz genannten Vorschriften zusammenhängt. Diese Voraussetzung liegt bei einem Streit um ein Widerrufsrecht nicht vor."

..und das kostet 78,00 EUR.


„Anmerkung von AUSGEZEICHNET.ORG: aus Datenschutzrechtlichen Gründen wurden personenbezogene Daten anonymisiert.“
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