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2020-02-13 AUFROLLUNG KFZ-UNFALL 2018-04-04 N-OG ....MANIPULATION DASH-CAM-VIDEO

Oliver G.
13.02.2020
DAS VIDEO DER DASH-CAM- DES UNFALLGEGNERS WAR NUR 4:28MINUTEN ES MUESSTE ABER VOLLE MINUTEN SEIN DH 5MINUTEN INSOFERN ENTSTAND EINE VERZERRUNG DER REALITAET DA ES VOM UNFALLGEGNER GESCHNITTEN WURDE UND ERST EINIGE STUNDEN NACH DEM UNFALL ALS BEWEISMITTEL DER POLIZEI UEBERGEBEN WURDE

DIE ANTWORT DES RA SAEGER WAR SEHR HILFREICH UND HAT MICH DAZU ERMUTIGT ANZEIGE: BETRUG NACH §263 STGB GEGENUEBER DEM UNFALLGEGNER ZU STELLEN

DA WEDER DIE SPEICHERKARTE NOCH DIE DASH-CAM DES UNFALL-GEGNERS VON DER POLIZEI AM TATORT SICHERGESTELLT WURDE - MEINE ABER DIE LEIDER NICHT AUFGENOMMEN HAT - HABE ICH AUCH NOCH EINE DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE GEGEN DEN VERKEHRSPOLIZISTEN GESTELLT EVTL KOMMT NOCH EIN DISZIPLINARVERFAHREN GEGEN IHN HINZU

DIE HABEN MICH GANZ SCHOEN VERARSCHT DH HOCHSTUFUNG UND REGRESSZAHLUNG
Antwort von DAHAG Rechtsservices AG auf diese Bewertung.

Sehr geehrter Oliver G.,

herzlichen Dank für Ihre positive Bewertung unserer Dienstleistung.

Wir wünschen Ihnen alles erdenklich Gute in Ihrer Sache!

Mit vielen Grüßen,
Ihr Kundenservice der deutschen Anwaltshotline AG

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