FAQ
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Häufig gestellte Fragen und Antworten
An dieser Stelle erhalten Sie einen Überblick zu den häufigsten Fragen und Antworten rund um Ihr Kundenkonto bei AUSGEZEICHNET.org. Sie möchten sich über ein bestimmtes Thema näher informieren? Dann schauen Sie gern auf unseren Erklärseiten (Reiter “Anleitungen”) vorbei oder nutzen Sie die praktische Suchfunktion.
Wo finde ich meine Account-Nummer (Kundennummer)?
Bitte loggen Sie sich ein und gehen auf Konto > Stammdaten und scrollen dort bis ganz nach unten. Dort finden Sie Ihre 5 Ziffern umfassende Kundennummer. (“Account Nummer / Kontonummer”)
Welche Zahlungsmöglichkeiten bieten Sie an?
Sie können bei uns monatlich oder jährlich zahlen. Bei jährlicher Zahlweise schenken wir Ihnen einen Monatsbeitrag – Sie zahlen dann quasi nur für 11 Monate im Jahr. Als Zahlungsart können Sie zwischen Überweisung oder elektronischem Lastschriftverfahren (SEPA) wählen. Ihre Rechnung erhalten Sie elektronisch per E-Mail an die in Ihrem Konto hinterlegte Kontakt- bzw. Rechnungsadresse.
Wo kann ich meine Kontaktdaten ändern?
Ihre Kontaktdaten sollten stets aktuell gehalten werden. Wir benötigen diese für den Rechnungsversand und um Sie über neue Bewertungen zu informieren. Bitte beachten Sie, dass wir die Änderung von Kontaktdaten unserer Kunden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht selbst vornehmen dürfen. Um Ihre Kontaktdaten zu ändern, loggen Sie sich zunächst in Ihr Kundenkonto ein. In der linken Navigationsleiste unter „Konto“ 🡪 „Stammdaten“ können Sie die neuen Kontaktdaten hinterlegen und speichern. Diese werden im Anschluss direkt auf Ihrer öffentlichen Profilseite angezeigt. Im Reiter „Konto“ 🡪 „Rechnungsadresse“ können Sie zudem eine abweichende Rechnungsanschrift bzw. E-Mail Adresse angeben. Ihre Rechnungsdaten werden selbstverständlich nicht veröffentlicht, sondern dienen ausschließlich dem Rechnungsempfang.
Wieso kann ich mich nicht in mein Kundenkonto einloggen?
Normalerweise wird eine falsche Login-E-Mail-Adresse (Groß- und Kleinschreibung unbedingt beachten!) verwendet oder ein falsches Passwort. Bei richtiger Login-E-Mail-Adresse können Sie die „Passwort-vergessen“-Funktion nutzen. Falls Sie auch die Login-E-Mail-Adresse nicht mehr wissen, wenden Sie sich bitte telefonisch an unseren Kundenservice.
Wie ändere ich meine E-Mail Adresse für den Login?
Loggen Sie sich zunächst in Ihr Kundenkonto ein. Im Dashboard rechts oben sehen Sie die E-Mail Adresse, mit der Sie eingeloggt sind. Klicken Sie dort auf “Benutzer” und ändern Sie die Adresse. Sie erhalten nun automatisch eine E-Mail mit einem Bestätigungslink an Ihre neue Adresse. Bitte achten Sie darauf, dass Sie den gesendeten Bestätigungslink im gleichen Browser öffnen, in dem Sie auch die Adressänderung vorgenommen haben. Am besten lassen Sie das Browserfenster nach der Adressänderung geöffnet und bestätigen in einem weiteren Browserfenster die Änderung bzw. öffnen dort den Link aus der Mail. Nach der Bestätigung loggen Sie sich aus, schließen beide Fenster und loggen sich erneut mit der neuen E-Mail-Adresse ein.
Wo finde ich meine Vertragsdaten?
Die Daten des von Ihnen gebuchten Leistungspakets finden Sie, wenn Sie eingeloggt oben rechts auf das Benutzersymbol klicken > Vertrag.
Ihr Vertrag setzt sich aus unseren AGB, der Leistungsbeschreibung und der Rechnung zusammen. Gerne lassen wir Ihnen die Vertragsbestandteile per E-Mail zukommen. In Kürze haben Sie zudem die Möglichkeit, die Vertragsunterlagen direkt aus Ihrem Kundenbereich herunterzuladen. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Wie gehe ich bei einer Umfirmierung vor?
Je nachdem, wie die neue Firmierung aussieht, kann der Siegelvertrag ggf. nicht fortgeführt werden. Bei einer Änderung des Rechtsträgers (z.B. von e.K. zu GmbH) nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zu uns auf, damit wir die Voraussetzungen zur Fortsetzung des Siegelvertrags für Sie prüfen. Wenn der Siegelvertrag mit der neuen Firmierung bestehen bleiben darf, passen Sie bitte zeitnah die Kontaktdaten in Ihrem Kundenkonto an (Reiter „Stammdaten“ und „Rechnungsanschrift“, ggf. auch die Login-Daten).
Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?
Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich vier Wochen zum Laufzeitende. Nach Ablauf dieser Kündigungsfrist verlängert sich das gewählte Paket um weitere zwölf Monate. Das Paket verlängert sich solange um dieselbe Laufzeit zum gleichen Preis, bis Sie fristgerecht kündigen. Weitere Informationen dazu finden Sie in Ihrer Leistungsbeschreibung.
Was passiert mit meinen Bewertungen nach Vertragsende?
Die Rechte an den Bewertungen liegen bei der AUBII GmbH. Sie dürfen nach Vertragsende nicht mehr mit den Bewertungen werben und müssen das Bewertungssiegel von Ihrer Website entfernen. Alle Bewertungen, die Sie bis Vertragsende gesammelt haben, bleiben erhalten und sind jederzeit über die öffentliche Profilseite erreichbar. Wenn Sie die Profilseite mit Ihren Bewertungen lieber verbergen möchten, geben Sie uns bitte Bescheid.
Gibt es Voraussetzungen für die Bewertungsabgabe?
Bewerten dürfen nur Kunden, d.h. diese müssen bei Ihnen einen Kauf getätigt oder eine Dienstleistung in Anspruch genommen haben. Einen Login zur Bewertungsabgabe gibt es nicht. Der Bewerter muss bei der Bewertungsabgabe lediglich eine gültige E-Mail Adresse angeben. Nachdem er die Bewertung abgeschickt hat, erhält er einen Verifizierungslink per E-Mail, den er nur noch bestätigen muss. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass die E-Mail Adresse auch vergeben ist. Mit der Bewertungsabgabe stimmt der Bewerter unseren Bewertungsrichtlinien zu.
Wer kann mich bewerten und wie bin ich vor Fake-Bewertungen geschützt?
AUSGEZEICHNET.org akzeptiert nur Bewertungen von echten Kunden. Um Sie vor Fake-Bewertungen zu schützen, nutzt AUSGEZEICHNET.org das sog. Double-Opt-in Verfahren. Hierbei muss der Bewerter seine angegebene E-Mailadresse in einer separaten E-Mail nochmals bestätigen.
Wann geht eine Bewertung online?
Sie werden über jede neue Bewertung per E-Mail benachrichtigt. Unveröffentlichte Bewertungen gehen nach 7 Tagen automatisch online. Sie können eine unveröffentlichte Bewertung auch direkt, d.h. vor Ablauf der 7 Tage in Ihrem Kundenkonto freischalten. Unveröffentlichte Bewertungen, die innerhalb von 7 Tagen in die Schlichtung eingereicht werden, bleiben mindestens bis zum Abschluss des Schlichtungsverfahrens unveröffentlicht.
Kann ich selbst entscheiden, welche Bewertungen veröffentlicht werden sollen?
Nein, Sie können nicht auswählen, welche Bewertung veröffentlicht wird und welche nicht. Jede Bewertung wird von uns veröffentlicht, sofern sie unseren Bewertungsrichtlinien entspricht. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Wann ist es sinnvoll, gegen eine negative Bewertung vorzugehen?
Generell ist es immer sinnvoll den Kunden zu kontaktieren, sobald er eine negative Bewertung abgegeben hat. Selbst wenn es Ihnen nicht gelingt, die negative in eine positive Bewertung umzuwandeln, können Sie aus den aufgetretenen Problemen und der Kritik lernen. Sollte die negative Bewertung gerechtfertigt sein, können Sie trotzdem zu einer positiven Bewertung gelangen, indem Sie auf den Kunden eingehen und ihm entgegenkommen.
Was soll ich tun, wenn ich eine schlechte Bewertung erhalten habe?
Zunächst sollen Sie selbst in Kontakt mit dem Bewerter treten und versuchen, eine Konfliktlösung herbeizuführen. In Ihrem Kundenkonto haben Sie die Möglichkeit, dem Bewerter eine private Nachricht zu schicken. Gelingt dies nicht, können Sie das AUSGEZEICHNET.org-Schlichtungsverfahren (verfügbar ab dem Leistungspaket “BUSINESS”) in Anspruch nehmen. Unsere erfahrenen Schlichtungsexperten werden hier versuchen, eine Einigung zwischen Ihnen und dem Bewerter zu erzielen. Unabhängig davon können Sie die Bewertung jederzeit öffentlich kommentieren, um Ihre Sicht der Dinge zu schildern.
Wie gehe ich vor, wenn mein Kunde seine Bewertung ändern möchte?
Wenn der Kunde sich zur Änderung seiner Bewertung einverstanden erklärt, kann er sie ganz einfach selber ändern. Bei der Bewertungsabgabe erhält jeder Bewerter eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Zusätzlich enthält diese E-Mail einen Link, worüber er die Bewertung jederzeit ändern oder löschen kann. Sollte der Bewerter die Bestätigungsmail nicht mehr haben, kann er einen neuen Link bei unserem Kundenservice anfordern. Bitte beachten Sie, dass wir Links zum Ändern oder Löschen von Bewertungen nur an die E-Mail Adresse versenden dürfen, die zur Bewertungsabgabe genutzt wurde.
Aus welchen Portalen kann ich Bewertungen im Siegel anzeigen lassen?
Sie können Bewertungen von fast allen großen Bewertungsportalen dem Siegel von AUSGEZEICHNET.org hinzufügen. Wichtig ist, dass die Gesamtanzahl der Bewertungen sowie der Sternedurchschnitt angezeigt werden und die einzelnen Bewertungen online aufrufbar sind.
Werden die Bewertungen externer Portale regelmäßig aktualisiert?
Ja, die Bewertungen werden wöchentlich redaktionell aktualisiert, sodass sie stets auf einem aktuellen Stand sind. Wenn Sie ein neues Portal hinzugefügt haben, geben Sie uns gerne jederzeit Bescheid, damit wir es direkt für Sie freischalten können.
Kann ich Bewertungseinladungen personalisieren?
Ja, über das Mailing Tool können Sie die E-Mail für Ihre Bewertungsanfrage nach Belieben textlich gestalten. Der Bewertungslink ist hier bereits standardmäßig verbaut, sodass Sie diesen nicht aus Ihrem Kundenkonto kopieren müssen. Sie können den bereitgestellten Bewertungslink natürlich auch individuell in Ihren Mailings (z.B. als Teil der Signatur) oder in Newslettern verwenden.
Ist das Siegel kompatibel mit meinem Shopsystem?
Mithilfe unserer Plugins für verschiedene CMS und Shopsysteme können Sie unser Siegel ganz einfach und bequem auf Ihrer Website einbinden. Im Kundenkonto haben Sie die Möglichkeit, eine Anleitung für die Implementierung Ihres gewünschten Plugins herunterzuladen. Sollten die Plugins mit Ihrem Shopsystem nicht kompatibel sein, können Sie unser Siegel trotzdem innerhalb kurzer Zeit implementieren und nutzen. Wir stellen Ihnen für jede Siegelvariante zusätzlich einen HTML-Code zur Verfügung, den Sie an einer beliebigen Stelle in Ihrem Website-Template einbauen können.
Wann bekomme ich die Top Auszeichnung verliehen?
Sie qualifizieren sich für unsere Top Auszeichnung, wenn Sie mind. 20 veröffentlichte Bewertungen im laufenden Kalenderjahr über AUSGEZEICHNET.org mit der Note „GUT“ – „SEHR GUT“(ab 4,0 Sterne) erhalten haben. Sobald Sie die benötigte Anzahl an positiven Bewertungen erreicht haben, werden Sie automatisch per E-Mail benachrichtigt und können die Top Auszeichnung erwerben.
Wie erhalte ich Google Sterne?
Ab dem Leistungspaket “BUSINESS” können Ihre Bewertungen in Form von Sternen in Ihren Google Ads Kampagnen und bei Google Shopping angezeigt werden. Dazu müssen Sie Bewertungen über einen Ads-relevanten Link sammeln, den wir Ihnen im Kundenkonto zur Verfügung stellen. Die gesammelten Bewertungen liefern wir täglich als Feed Report an Google.
Damit Google die Sterne anzeigt, müssen Sie mindestens 100 länderspezifische Bewertungen in den letzten 12 Monaten mit einem Sternedurchschnitt von 3,5 oder besser gesammelt haben. Bitte beachten Sie, dass Google nur Bewertungen nach Lieferung/Vertragserfüllung (“After Fulfillment”) berücksichtigt, da Ihre Kunden sich hier bereits einen umfassenden Eindruck vom Produkt bzw. der Dienstleistung verschaffen konnten.
Wo werden die Google Sterne angezeigt?
Ihre Verkäuferbewertungen können als Sterne in den Google Ads und bei Google Shopping angezeigt werden. Bei den Verkäuferbewertungen handelt es sich um ein automatisches Asset auf Kontoebene, d.h. Sie müssen keine weiteren Einstellungen in Ihrem Kampagnenmanager vornehmen.
Hinweis: Da Google 2019 die Anzeige der Bewertungssterne für sogenannte „eigennützige (Unternehmens-) Bewertungen” in den organischen Suchergebnissen abgeschafft hat, ist es über unsere Plattform nur noch möglich, die Sterne in den Google Ads Kampagnen und bei Google Shopping anzeigen zu lassen.
Wie werden Bewertungen verifiziert?
Bewertungen werden von AUSGEZEICHNET.org durch eine Bestätigungsemail verifiziert. Die bewertende Person gibt dabei eine E-Mail Adresse an, an die eine Bestätigungsmail gesendet wird. Erst nach dem Klick auf den Bestätigungslink, wird die Bewertung freigeschaltet.
Was bedeutet Unsolicited, Point-of-Sale und After Fulfillment?
Google unterscheidet drei Typen von Bewertungen – je nachdem, zu welchem Zeitpunkteine Bewertung abgegeben wird:
Aktuell (Stand: Mai 2021) werden von Google nur ‚After Fulfillment‘-Bewertungen für Ads-relevant erachtet, da die Kunden hier bereits eine fundierte Einschätzung vom Produkt und/oder Service vornehmen konnten. Alle anderen Bewertungen – also ‚Unsolicited‘ und ‚Point-of-Sale‘ – werden von Google für deren Ads nicht berücksichtigt.
Kann man das "Balkensiegel" auch am oberen Bildrand anzeigen lassen?
Ja – um das Siegel im Balkenformat über dem Header der Website anzuzeigen, nehmen Sie bitte folgende Einstellungen vor:
Das Siegel / der Review Collector / der Review Slider werden in meinem Shop / CMS nicht angezeigt
Das liegt in der Regel daran, dass die Shopsoftware / CMS Software eine Einbindung bzw. Auslieferung von Java Script verhindert.
Lösungsmöglichkeiten:
Wo finde ich die individuelle Bewertungs ID?
Loggen Sie sich ins AUSGEZEICHNET.org Backend ein (hier).
Konto > Stammdaten
Bitte nach ganz unten scrollen.
Was ist eine Schlichtung Typ Private Beilegung?
Die Private Beilegung dient der Problemlösung, wenn ein Unternehmen mit einer Bewertung nicht einverstanden ist. In diesem Fall der Schlichtung nimmt das Unternehmen direkt mit der bewertenden Person Kontakt auf. Das Schlichtungsteam ist nicht involviert, kann aber auf die ausgetauschten Informationen zugreifen.
Was ist eine Schlichtung Typ Moderation?
Im Falle einer moderierten Schlichtung bemüht sich das Schlichtungsteam von AUSGEZEICHNET.org um eine Vermittlung zwischen dem bewerteten Unternehmen und der bewertenden Person.
Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?
Die Kündigung Ihres Vertrages können Sie im Bereich “Vertrag” vornehmen.
Dafür einfach oben das Benutzer Symbol anklicken > Vertrag > Button unten Vertrag kündigen.
Wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern.